FUJIFILM Sonosite, Inc. („Sonosite“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der FUJIFILM Holdings America Corporation, ist ein Hersteller von Ultraschallgeräten für den Einsatz am Krankenbett und am Behandlungsort im Bereich Medizinprodukte und Bildgebungstechnologien. Wir gehören zur Unternehmensgruppe der FUJIFILM Holdings Corporation mit Hauptsitz in Japan („FUJIFILM-Gruppe“).
Erklärung der Fujifilm-Gruppe zu den Menschenrechten
Diese Menschenrechtserklärung basiert auf der Charta für unternehmerisches Handeln und dem Verhaltenskodex der Fujifilm-Gruppe, in denen Fujifilm jeweils seine Achtung aller Menschenrechte bekräftigt. Mit dieser Menschenrechtserklärung bekräftigen wir hiermit, dass die Achtung der Menschenrechte in unserer täglichen Arbeit ein Eckpfeiler unserer Geschäftstätigkeit ist.
Anwendungsbereich
Diese Menschenrechtserklärung („Erklärung“) gilt für alle Mitarbeiter, einschließlich der Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Angestellten und sonstigen Beschäftigten („Mitarbeiter“) der Fujifilm Holdings Corporation und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen die „Fujifilm-Gruppe“ und jeweils ein „Unternehmen der Fujifilm-Gruppe“), und muss von diesen befolgt werden. Von allen Geschäftspartnern, die mit der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens der Gruppe in Verbindung stehen, wird ebenfalls erwartet, dass sie diese Erklärung einhalten.
Die Grundprinzipien der Fujifilm-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte
- Als Unternehmen, das Teil der Gesellschaft ist, ist sich die Fujifilm-Gruppe der Bedeutung der Achtung der Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten voll und ganz bewusst.
- Wir bekennen uns zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) als Rahmen für die Umsetzung der Achtung der Menschenrechte. Gleichzeitig halten wir uns bei unserer Geschäftstätigkeit an die folgenden Grundsätze und respektieren diese:
- Die Internationale Charta der Menschenrechte (bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte);
- Leitlinien der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen
- Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die in der Erklärung der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegten Kernarbeitsnormen sowie Übereinkommen zu den Menschenrechten von Arbeitnehmern in Bezug auf Löhne und Arbeitszeiten
- Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker
- Kinderrechte und Unternehmensgrundsätze
- Wir sind uns bewusst, dass wir die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte durch unternehmerische Aktivitäten nicht vollständig ausschließen können.
- Sollte sich herausstellen, dass die Aktivitäten eines Unternehmens der Fujifilm-Gruppe negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, oder sollte klar sein, dass diese Aktivitäten zu negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte beitragen, werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, diese Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen zu beheben.
- Wir werden die innerstaatlichen Gesetze und Vorschriften aller Länder und Regionen einhalten, in denen wir geschäftlich tätig sind. Sollte es zu einem Konflikt zwischen international anerkannten Menschenrechten und den innerstaatlichen Gesetzen oder Vorschriften einer bestimmten Region kommen, werden sich die Unternehmen der Fujifilm-Gruppe so verhalten, dass die international anerkannten Menschenrechte so weit wie möglich gewahrt bleiben.
- Wir werden regelmäßig über unsere Website und andere Kanäle Informationen über den Stand unserer Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte veröffentlichen. Außerdem werden wir einen kontinuierlichen Dialog mit unseren externen Interessengruppen über unsere Aktivitäten in diesem Bereich führen.
Die Achtung der Menschenrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit umsetzen
- Wir sind bestrebt, potenzielle Menschenrechtsrisiken in unseren Geschäftsaktivitäten und denen unserer Geschäftspartner zu erkennen und anzugehen, daran zu arbeiten, diese Risiken zu beseitigen, sowie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern und/oder zu mindern.
- Sollten in unserer Lieferkette negative Auswirkungen auf die Menschenrechte festgestellt oder vermutet werden, werden wir umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen – einschließlich der möglichen Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem betreffenden Lieferanten –, um eine verantwortungsvolle Lieferkette zu gewährleisten.
- Auch wenn wir nicht immer kontrollieren können, wie andere unsere Produkte und Dienstleistungen nutzen, haben wir keineswegs die Absicht, zuzulassen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.
- Wir werden für alle unsere Mitarbeiter geeignete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durchführen und deutlich machen, dass wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie ihre Mitarbeiter entsprechend schulen, um sicherzustellen, dass diese Erklärung auf alle unsere Geschäftsaktivitäten angewendet wird.
Rücksichtnahme auf die Mitarbeiter der Fujifilm-Gruppe
Jedes Unternehmen der Fujifilm-Gruppe verpflichtet sich, seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt zu behandeln, um ihnen zu ermöglichen, ihre Talente bestmöglich zu entfalten, und zwar durch:
- Sicherer und gesunder Arbeitsplatz – Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für alle Mitarbeiter sowie der Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Richtlinien an allen Arbeitsstätten.
- Respektvoller Arbeitsplatz – Jegliche Diskriminierung und/oder Belästigung ist untersagt, und es wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter sowie alle Geschäftspartner mit größtmöglichem Respekt behandelt werden.
- Arbeitszeiten und Löhne – Einhaltung aller vor Ort geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden und Sozialleistungen.
- Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen – Streben nach gegenseitigem und reibungslosem Verständnis zwischen Mitarbeitern und Geschäftsleitung. Achtung des Rechts auf Tarifverhandlungen und des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist, zulässig ist.
- Kinderarbeit – Einhaltung international anerkannter Standards sowie aller geltenden lokalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Einstellung von Minderjährigen.
- Zwangsarbeit – Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, einschließlich Sklavenarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und jeglicher Form von Menschenhandel.
- Aus- und Weiterbildung im Bereich Menschenrechte – Durchführung geeigneter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit diese Erklärung in der gesamten Organisation umgesetzt wird.
Reaktion auf Meldungen über vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen diese Erklärung
Die Fujifilm-Gruppe fordert alle Mitarbeiter aller Konzerngesellschaften sowie ihre Geschäftspartner dazu auf, jeden vermuteten oder tatsächlichen Verstoß gegen diese Erklärung zu melden. Alle Meldungen werden so weit wie möglich vertraulich behandelt.
Wer in gutem Glauben einen vermuteten oder tatsächlichen Menschenrechtsverstoß meldet, wird von keinem Unternehmen der Gruppe wegen dieser Meldung bestraft oder mit Vergeltungsmaßnahmen belegt, sofern der Meldende nicht gleichzeitig ein verbotenes Verhalten begangen hat. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter und Geschäftspartner der Konzerngesellschaften das Recht, diese Erklärung zu beachten und einzuhalten, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Drohungen seitens der Geschäftsleitung oder anderer Mitarbeiter, Beauftragter oder Vertreter einer Konzerngesellschaft befürchten zu müssen. Jegliche Vergeltungsmaßnahmen oder Androhungen von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die einen Verdacht auf eine Menschenrechtsverletzung oder eine tatsächliche Menschenrechtsverletzung melden, sind strengstens untersagt und können zu Disziplinarmaßnahmen führen, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder des Vertragsverhältnisses.